
| Echtheits-Nachweis |
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Nach einem Bernstein-Gesetz vom 3. 5. 1934 gibt es zwei Qualitätsbezeichnungen: (1) Anbrennen z. b. auch mit heißer Nadel = typischer Harzgeruch (2) Spezifische Gewicht feststellen: in Salzwasser (200 ccm Wasser, + 10 Teelöffel Kochsalz) Bernstein mit 1,08 g/ccm schwimmt bei 1,3 g/ccm salzhaltigem Wasser. Kunstimitationen sind schwerer z. B. mehr als 1,3 g/ccm und gehen unter! (3) An die Zähne klopfen; es muss weich klingen; (4) Durch Reiben elektro-statisch positiv aufladen. Der Bernstein zieht z. B. kleine Papierschnitzel an. (5) Mit kleinem Messerchen den Bernstein leicht ankratzen. Es ergibt nur bei Bernstein weißer Staub. (1) Anbrennen ![]() (2) Spezifische Gewicht feststellen (4) Der Bernstein zieht z. B. kleine Papierschnitzel an
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